Zielgerichtet und Effizient

Honorar

  1. Erstberatung

    Eine erste telefonische Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei wird nicht verrechnet. Dieses Telefonat dient der ersten Schilderung des Sachverhalts.

    Nach erfolgter Kontaktaufnahme biete ich meinen Klient:innen sodann eine erste rechtliche Beratung bei mir in der Kanzlei in 1010 Wien oder online via MS Teams/Zoom zu einer Pauschale an. Im Rahmen dieses Termins wird das Anliegen meiner Klient:innen konkret besprochen, der Auftrag an mich abgesteckt, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen erstattet und die weitere Honorarvereinbarung getroffen.

  2. REchtsanwaltstarif, Allgemeine Honorar-Kriterien (RATG, AHK)

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich (sofern nicht Stundensatz und/oder eine Pauschale vereinbart werden) nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und/oder nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK). Die anwaltlichen Leistungen werden abhängig vom Streitwert bzw. vom Streitgegenstand nach einem gesetzlich vorgegebenen Tarif abgerechnet. Im Zweifel gebührt der Rechtsanwältin die Honorierung ihrer Leistungen nach dem RATG.

  3. Stundensatz

    Die Höhe des Stundensatzes wird nach Vereinbarung festgelegt.

    Die anwaltlichen Leistungen werden in der Folge abhängig vom Zeitaufwand verrechnet.

  4. Pauschale

    Nach Vereinbarung.